Die VGH-Stiftung hat einen Sonderfonds für ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung freiberuflich bzw. selbstständig tätiger Kulturschaffender in Niedersachsen und Bremen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie aufgelegt.
Die in Hannover ansässige VGH-Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Denkmalpflege, Literatur, Bildende Kunst, Museumspädagogik, Wissenschaft und Mildtätigkeit. Mit dem Sonderfond soll jetzt eine schnelle Hilfe für Kulturschaffende geschaffen werden, deren Erstwohnsitz in Niedersachsen oder Bremen ist und deren Arbeit inhaltlich einem der in der Förderkonzeption der VGH-Stiftung definierten Förderbereiche zuzuordnen ist.
Das Programm ist bis zum 30. Juni 2020 befristet – Anträge auf Soforthilfe können mit Hilfe des Antrages unkompliziert gestellt werden. Dazu muss einfach der Vordruck ausgefüllt und mit Unterschrift sowie den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: vgh-stiftung@svn.de geschickt werden.
Den Antrag findet ihr unter: https://www.vgh-stiftung.de/damfiles/default/VGHS/Projekte/2020/allgemeines/2020-04-20-corona-sonderfonds/antrag-vgh.pdf-8659f59ae4114d0b9fff35f5df46a518.pdf
Weitere Informationen findet ihr unter: https://www.vgh-stiftung.de/vgh/Projekte/2020/allgemeines/2020-04-20-corona-sonderfonds
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