Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Bundesregierung, die Grundrente schnell auf den Weg zu bringen, um Alterarmut von KünstlerInnen zu stoppen. Bereits im Juni vergangenen Jahres richtete sich der Deutsche Kulturrat mit dieser Forderung an die Bundesregierung. Wichtig sei es, eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung zu verabschieden. Die Grundrente soll, anders als die Grundsicherung, an personenbezogene Arbeitsleistungen und die erbrachten Zahlungen in die Rentenversicherung anknüpfen. Nun hat die Bundesregierung im April einen ersten Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. 

Deutscher Kulturrat zum Gesetzentwurf

Am 08.04.2020 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)“ vorgelegt. Viele Punkte darin werden vom Deutschen Kulturrat begrüßt. Doch es gibt auch Tücken. Nun gilt es, diese in Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags aus dem Weg zu räumen. 

Was sieht der Gesetzentwurf vor: 

  • Das Gesetz soll am 01.01.2021 in Kraft treten
  • Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch bei der Berechnung der Rente von den Rentenversicherungsträgern errechnet.
  • 33 Beitragsjahre einschließlich möglicher Kindererziehungs- oder Pflegezeiten für den Grundrentenzuschlag sind Voraussetzung.
  • Besonders niedrige Entgelte, die unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen, werden nicht in die Grundrentenbewertungszeiten einbezogen.

Den Gesetzentwurf findet ihr hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/184/1918473.pdf

Gut gedacht, aber mit gravierendem Problem

 

Als gravierendes Problem sieht der Deutsche Kulturrat allerdings an, dass besonders niedrige Entgelte, die unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen, nicht in die Grundrentenbewertungszeiten einbezogen werden. Das hat zur Folge, dass diejenigen, die zwar die Einstiegshürde von 33 bzw. 35 Beitragsjahren genommen haben, aber in dieser Zeit regelmäßig unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient haben, keinen Grundrentenzuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente erhalten werden. Die Altersarmut professioneller Künstlerinnen und Künstler sowie anderer im Kulturbereich Tätiger, die nur geringe Arbeitseinkommen erzielen, würde perpetuiert.“ Sinnvoll wäre es demnach, eine Absenkung des Eingangswertes auf maximal 20 Prozent zu senken. 

Weitere Informationen findet ihr unter: https://www.kulturrat.de/positionen/grundrente-zeitnah-verabschieden-berechnungsfaktor-aendern/