Ab Herbst auch Förderung explizit nichttechnischer Innovationen

Ein großer Erfolg für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist die Erweiterung der Innovationsförderungen durch das Bundeswirtschaftsministerium. Am 27.Juni 2019 wurde die Richtlinie zur Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Enerie (BMWi) veröffentlicht und verspricht für die nächsten vier Jahre 25 Millionen Euro Fördergelder.

Zu der neuen Förderrichtlinie erkennt Peter Altmaier an: „Wir erweitern unsere Innovationsförderung und fördern nun explizit auch nichttechnische Innovationen, wie neue digitale Geschäftsmodelle. Wir wollen so mehr junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen, denn es gibt viele kluge unternehmerische Ideen, die unsere Wirtschaft voranbringen, sei es in der Kultur-und Kreativwirtschaft, von Freiberuflern oder von kleinen Dienstleistungsunternehmen.“ Im Klartext: gefördert werden Innovationen, die nicht technisch sind, sondern kreative Konzepte, neue Formen der Technologienutzung und unkonventionelle Designansätze.

Wer das Fördergeld erhält, soll, anders als bei den Technologieförderungen, durch Pitches und Juryurteile ermittelt werden. Der erste Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden und sich an digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle richten. 2020 liegt dann der Fokus auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen.

Die gesamte Richtlinie findet ihr hier zum Nachlesen: Fördrrichtlinie IGP.