Die Folgen für die Kultur- und Kreativschaffenden in Deutschland und weltweit sind verheerend. Durch abgesagte Veranstaltungen und wegbrechende Aufträge sind viele Existenzen bedroht. Die Regierung verspricht Hilfen. An dieser Stelle tragen wir für euch wichtige Kontaktstellen und Informationen zusammen. 

Hilfsfonds für Wirtschaft und Kulturszene

 

Die Stadt Braunschweig hat einen kommunalen Hilfsfonds geschaffen, der Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Kultureinrichtungen und weitere Einrichtungen bei existenziellen Bedrohungen durch die Corona-Virus-Pandemie helfen soll. Kulturschaffende, deren Engagements, Ausstellungen o. ä. abgesagt werden mussten durch die Pandemie, können eine Zuwendung erhalten. Auch verbrauchte Aufwendungen aus kulturellen Projekten, die nicht mehr oder verändert durchgeführt werden, sollen mit dem Hilfsfonds aufgefangen werden. Mit zunächst drei Millionen Euro will die Stadt Betroffenen helfen, die nicht oder nicht ausreichend von den Rettungsschirmen von Bund und Land profitieren.

Der Hilfsfonds richtet sich an:

Kultureinrichtungen, Vereine, Künstler, Kreativ- und Kulturschaffende sowie Soloselbstständige im Kulturbereich mit einer vorwiegend kulturellen / künstlerischen Aktivität finden die relevanten Informationen im Merkblatt für die Kulturszene

Merkblatt für die Kulturszene

Wirtschaftsunternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige im Wirtschaftsbereich sowie sonstige Einrichtungen finden die sie betreffenden Informationen im Merkblatt für die Wirtschaft.

Merkblatt für die Wirtschaft

Weitere Informationen zum Hilfsfonds findet ihr unter: http://www.braunschweig.de/aktuell/corona-haertefallfonds-wirtschaft-und-kultur.php

Hilfsprogramm der Niedersächsischen Landesregierung ab 01.04.

1. „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten (Saldo Einnahmen minus Ausgaben). Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.

2. „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: bis 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten. Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.

In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten, ausdrücklich nach Vorgabe des BMWi, nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen.

Wichtig ist, dass die Programme direkt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) abgewickelt werden. Alle Informationen dazu findet ihr auf der Internetseite der NBank. oder wendet euch per E-Mail an beratung@nbank.de bzw. über die Hotline 0511 30031-333 an die NBank.

Hier findet ihr ein umfangreiches Merkblatt der NBank über Hilfsangebote von Land und Bund in Sachen Corona-Krise, sowie die Richtlinien für die Förderungen:

Hilfsangebote-in-der-Coronakrise-1

Richtlinie Kleine Unternehmen

Richtlinie Kleinstunternehmen und Soloselbständige

 

Weitere Hilfen

BMWi

Viele Unternehmen und freiberufliche Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sind von der Ausweitung des Coronavirus betroffen: Kultur-Konsumenten bleiben eher zuhause, Veranstaltungen werden abgesagt, Theater geschlossen und so weiter. Dies führt bei Kreativakteuren nicht selten zu unvorhersehbaren Arbeitsausfällen und Liquiditätsschwierigkeiten. Darum bietet die Bundesregierung besondere Hilfen an wie Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen.

KfW Sonderprogramm 2020 bietet sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen Liquiditätskredite an: mit niedrigen Zinssätzen und einer vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro.

Vereinfachte Regelung für ALGIIKleinunternehmer und Soloselbständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht.

Unterstützungpaket für Startups: die Bundesregierung bietet ein maßgeschneidertes Unterstützungspaket von rund 2 Milliarden Euro an und erweitert damit die Wagniskapitalfinanzierung, damit auch weiterhin Finanzierungsrunden für zukunftsträchtige innovative Start-ups aus Deutschland stattfinden können.

Bürgschaften: Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. 

Weitere Informationen sowie Hotlines und Anlaufstellen findet ihr hier>>

Antrag auf Entschädigung durch Verdienstausfall

Zum Verfahren bei Verdienstausfällen bei angeordneter Quarantäne:

Um eine weitere Ausbreitung des auch in Niedersachsen festgestellten Corona-Virus zu verhindern, können die für den Betriebssitz des Arbeitgebers bzw. für den Wohnort bei Selbständigen zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes besteht in Niedersachen die Möglichkeit auf Entschädigung durch den zuständigen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.

Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.

Was ist zu tun? Serlbstständige müssen den Antrag schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne direkt beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt (Gesundheitsamt, Ordnungsamt) stellen. Weitere Infos>>

Steuerliche Entlastungen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schüren Hilfspaket:

Geplant ist, dass auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden können. Des Weiteren soll es möglich sein, fällige Steuerzahlungen zu stunden und Säumniszuschläge zu erlassen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bei Fragen wendet euch am besten telefonisch an euer zuständiges Finanzamt. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Kurzarbeitergeld

Wer aufgrund von Lieferengpässen oder fehlenden Aufgträgen seine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken muss, kann bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Dies ist bereits bei Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn möglich. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. Das Kurzarbeitergeld kann vom Arbeitgeber beantragt werden, wenn mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Wichtig: Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen 

Beschäftigte und Unternehmen sollen mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung geschützt werden. Bei zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen handelt es sich um Kredite, die helfen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken. Hierzu werden vom Wirtschaftsministerium die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW wenden. Weitere Informationen findet ihr unter: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anpassung des Einkommens bei Künstlersozialkasse

Wer bei der Künstlersozialkasse versichert ist, sollte noch schnell Angaben zum voraussichtlichen Arbeitseinkommen durch selbstständig künstlerischer / publizistischer Tätigkeit anpassen. Das entsprechende Formular findet ihr hier: Änderungsmitteilung

 

Wichtige Hotlines:

 

Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

030 18615 15158 (Mo – Fr 9 – 17 Uhr)
 
 
 
Für Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet:

0800 45555 20

Corona-Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit

 

Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die KfW eine Hotline eingerichtet:

0800 539 9001 (Mo bis Fr 8-18 Uhr)

Corona-Sonderseite der KfW

Weiterführende Informationen

findet ihr auf folgenden Seiten:

https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de

https://kreative-deutschland.de/

https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Navigation/DE/Home/home.html

http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/corona.php

https://www.braunschweig.de/leben/adressen/index.php

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

 

Die Angaben sind ohne Gewähr.

 

Kreative Ideen im Umgang mit Corona

Ihr musstet eine Lesung, ein Konzert oder eine andere Veranstaltung absagen? Dann wendet euch an TV38, dem Bürgerfernsehen Südostniedersachsen. Hier könnt ihr eure Beiträge und Ideen auf TV38 zeigen. Weitere Infos findet ihr unter: https://kreativregion.net/mit-tv38-waehrend-der-corona-krise-menschen-erreichen/