„Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ unter diesem Motto trat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 zusammen. Mit einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sollen die Folgen der Krise abgefedert und in die Zukunft investiert werden. Was bedeutet das für die Kultur- und Kreativwirtschaft? Die Kreative Deutschland hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Mehrwertsteuersenkung ab 01.07. bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. beim reduzierten Satz von 7% auf 5%

1 Mrd Euro für Programm NEUSTART KULTUR zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich
Geplant sind dazu im Einzelnen:
250 Mio. EUR für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
450 Mio. EUR für die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, verteilt auf verschiedene Sparten: jeweils 150 Mio. EUR für Musik, Theater & Tanz, 120 Mio. EUR Film, 30 Mio. weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene
150 Mio. EUR für die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
100 Mio. EUR für bundesgeförderte Kultureinrichtungen und –projekte
20 Mio. EUR für private Hörfunkveranstalter
👉 https://www.bundesregierung.de/…/eine-milliarde-euro-fuer-n…

25 Mrd. weitere Überbrückungshilfen für Selbständige und Unternehmen (Fixkosten, kein Unternehmerlohn)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Die Verluste müssen von einem/r SteuerberaterIn oder einem/r Wirtschaftsprüferin bestätigt werden.

Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis 30.09.2020

Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge auf max. 40%

Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, so dass eine steuerliche Corona-Rücklage gebildet werden kann

Einmaliger Zuschuss von 2.000 EUR für einen Ausbildungsplatz für Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, 3.000 EUR für einen neuen geschaffenen Ausbildungsplatz

Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten (Faktor 2,5 gegenüber der geltenden AfA-Tabelle)

1 Mrd. EUR für Digitalisierung in Unternehmen durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen und die Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen zur beschleunigten digitalen Transformation

Stärkung der Kommunen (und damit Perspektiven für die kommunale Kulturförderung als freiwillige Leistung der Kommunen) Hier das Ergebnis des Koalitionsausschusses
👉 https://www.bundesfinanzministerium.de/…/2020-06-03-eckpunk…

Die Maßnahmen müssen noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.