Die Stadt Braunschweig will den Härtefallfonds für Kulturschaffende, die durch die Corona-Pandemie Probleme haben, ausweiten, die Förderbeträge erhöhen und die Förderdauer verlängern. Dieser Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft bei seiner Sitzung am 20. November bereits einstimmig zugestimmt.

Im April hatte die Stadt einen Härtefallfonds eingerichtet, von dem bisher erst knapp die Hälfte verbraucht wurde. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Förderung in vier Stufen gestaffelt, je nach Anzahl der Mitarbeiter einer Kultureinrichtung, zwischen 3.000 € und 30.000 € betragen kann. Diese Summen steigen jetzt auf das Doppelte. Im einzelnen ist geplant, die Förderdauer für beispielsweise Kultureinrichtringen von drei auf sechs Monate zu verlängern und die höchst mögliche Summe zu verdoppeln, sowie die maximalen Förderbeträge für Solo-Kulturschaffende von 5.000 € auf 10.000 € und für Künstlerformationen von 6.000 € auf 12.000 € heraufzusetzen. 

Außerdem werden die Richtlinien so geändert, dass nun auch Mieten für z. B. Übungs- und Probenräume, Werkstätten sowie Ateliers für maximal ein Jahr und bis zur Höhe von 6.000 € jährlich übernommen werden können. Ferner wird die Laufzeit des Härtefallfonds bis zum 30. September nächsten Jahres verlängert und die verbliebenen, finanziellen Mittel aus diesem Jahr werden ins Haushaltsjahr 2021 übertragen.

Die Stadt Braunschweig sieht dies als eine dringend nötige Soforthilfe an, die sowohl kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen, Angehörigen freier  Berufe, Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden, die in ihrer Existenz bedroht sind oder Liquiditätsengpässe haben, helfen soll, die Pandemiezeit zu überstehen. Dazu erklärt die Stadt, dass Förderprogramme des Bundes und des Landes Kulturschaffende nicht in der Weise förderten, dass etwa Einnahmeverluste aufgefangen würden. Die Förderung des Bundes richte sich nicht speziell an den Kulturbereich, sondern eher an die Wirtschaft insgesamt und finanziere z. B. Investitionen zur Wiedereröffnung nach der Pandemie, aber keine laufenden Kosten. 

Außerdem ist die städtische Unterstützung als Ergänzung zu Bundes- und Landesmitteln bzw. auch als Überbrückung bis zu deren Zahlung gedacht. Beispielsweise kann die städtische Förderung beantragt werden, wenn für geplante Veranstaltungen bereits vor dem 2. November Kosten entstanden sind und diese Termine nun abgesagt werden mussten. Dabei können die Förderungen von Stadt, Bund und Land miteinander verrechnet, in manchen Fällen aber auch kumuliert werden, solange die Beihilfen die Summe der wirklich entstandenen Kosten nicht übersteigen.

Kosten für die private Lebensführung des Kulturschaffenden werden leider auch von der Stadt nicht übernommen, Lohnkosten für Mitarbeiter in Kultureinrichtungen können aber beantragt werden.

Die Förderung der Stadt richtet sich an Selbstständige mit weniger als 250 Mitarbeitern, ausdrücklich auch Solo-Selbstständig, die hauptberuflich im Kulturbereich tätig sind, ihren Hauptstandort in Braunschweig haben und denen durch die Corona-Beschränkungen Einnahmen entgehen. Gründe können dabei die Schließung von Einrichtungen und daraus folgend entgangene Eintrittsgeldern sein oder geringere Zuschauerzahlen bei kleineren erlaubten Veranstaltungen, abgesagte Engagements, ausgefallene Publikationen, Präsentationen und Ausstellungen, sowie deswegen ausfallende Verkäufe von z. B. Kunstgegenständen.

Dabei müssen abgesagte Engagements, um förderfähig zu sein, nach der überarbeiteten Richtlinie vor dem 2. November vereinbart worden sein, bisher lag das Datum ein halbes Jahr früher. Auch die finanzielle Unterstützung für Kosten zur Vorbereitung von Terminen, selbst wenn diese nicht mehr stattfinden konnten, wird ausgeweitet. 

Die bisher nicht verbrauchten, städtischen Mittel von weit über einer halten Million Euro sollen nun in das Jahr 2021 übertragen, allerdings nicht aufgestockt, werden. Auch die unverbrauchten Mittel für den Wirtschaftsbereich, rund 1,7 Millionen Euro, werden übertragen.

Nachdem der Kulturausschuss den neuen Richtlinien, die dann bis September nächsten Jahres gelten werden, bereits zugestimmt hat, muss der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 8. Dezember noch darüber beschließen. Mit der Zustimmung ist aber zu rechnen, da die Verwaltung die Vorlage selbst initiiert hat.

Informationen zur Antragstellung sind auf den Internetseiten der Stadt zu finden, z. B. unter
www.braunschweig.de/aktuell/corona-haertefallfonds-wirtschaft-und-kultur.php


Dort finden sich auch weiterführende Links und Antragsformulare. Anträge können nur elektronisch gestellt werden. Sie müssen bis 31. Dezember, teilweise erst bis September nächsten Jahres. gestellt werden. Als Anlagen sind z. B. eine Kopie des Personalausweises, eine eidesstattliche Versicherung der Problemlage usw. nötig. Bereits gestellte Anträge können unbürokratisch ergänzt werden.

Für die Bearbeitung des Antrags und die Bewilligung ist der Fachbereich Kultur und Wissenschaft zuständig.
Die Stadt Braunschweig hat auch eine Beratungshotline eingerichtet unter Telefon 0531 470 48 47