Die Stadt Braunschweig arbeitet derzeit an einem Soforthilfefonds für von der Corona-Virus-Pandemie existenziell bedrohte Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige, Freiberufler sowie Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und weitere Einrichtungen.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturdezernates, des Wirtschaftsdezernates und der Wirtschaftsförderung haben in den vergangenen Wochen viele Unternehmen und Kulturschaffende in der Krise beraten. Dabei und in Gesprächen mit den Kammern und Verbänden haben wir Bereiche identifiziert, in denen die Rettungsprogramme von Bund und Land Lücken aufweisen. Mit dem Vorschlag für einen eigenen Soforthilfefonds greifen wir diese Lücken auf“, so Oberbürgermeister Ulrich Markurth. Der Braunschweiger Härtefallfonds soll daher eine ergänzende Unterstützung für Wirtschaft, Kultur und weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Braunschweig darstellen.

Für wen ist der Hilfsfond gedacht?

Laut des Vorschlages richtet sich der Fond an Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen und kulturelle Einrichtungen mit bis zu 249 Beschäftigten. Sie können Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro erhalten, denen folgende Staffelung zugrunde liegen soll:

– weniger als 6 Erwerbstätige: bis zu 3.000 Euro (hierzu gehören auch sog. Soloselbstständige)

– weniger als 10 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro

– weniger als 50 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro

– weniger als 250 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro

Neben Unternehmen und kulturellen Einrichtungen sollen aber auch Kulturschaffende unterstützt werden, denen zum Beispiel durch coronabedingt abgesagte Engagements Einnahmen wegbrechen. Sie könnten bis zu 5.000 Euro erhalten, für Musikgruppen und künstlerische Ensembles soll die Förder-Obergrenze bei 6.000 Euro liegen. Diese fehlenden Einnahmen sind in den Bundes- und Landes-Rettungsschirmen in der Regel nicht förderfähig. Darüber hinaus sollen Kulturschaffende für bereits angefallene Kosten für Projekte, die nun nicht mehr oder nur verändert durchgeführt werden können, Kompensationen von bis zu 1.000 Euro erhalten.

Ab wann tritt der Hilfsfond in Kraft?

Anhand der Rückmeldungen der Fraktionen im Verwaltungsausschuss entscheidet sich, ob der Beschluss per Umlaufverfahren gefasst werden kann oder eine Präsenzsitzung erforderlich wird. Diese könnte Anfang kommender Woche stattfinden. Parallel schafft die Stadtverwaltung zusammen mit der Braunschweig Zukunft GmbH die technischen und personellen Strukturen, damit das Antragsverfahren im Falle eines positiven Beschlusses in den darauffolgenden Tagen freigeschaltet werden kann.

Hier könnt ihr die Ratsvorlage des Härtefall-Fonds nachlesen: