Das Bundeskabinett hat heute ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat.

Welche Maßnahmen sind geplant:

Betriebsmittelzuschüsse: Sollten Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben, können diese Zuschüsse beantragen. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können einen Betriebsmittelzuschuss in Höhe von 9.000 Euro für die Dauer von drei Monaten beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.

Persönliche Lebensverhältnisse: Wer Grundsicherung (ALG II) beziehen muss, braucht in dem befristeten Zeitraum bis September seine Rücklagen nicht zuerst aufbrauchen, bevor die Grundsicherung greift. Miete- und Mietnebenkosten werden zudem ohne weitere Prüfung übernommen.

Erhöhung der Schutzmechanismen: Um der Kündigung von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, entgegenzuwirken, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Auch Vorschriften im Insolvenzrecht sollen gelockert werden.


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https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/corona-krise-bundeskabinett-verabschiedet-dreiklang-an-gegenmassnahmen/