Oder auch: Die Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt

Eines der am heißesten diskutierten Themen in Deutschland ist momentan die geplante Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt auf europäischer Ebene. Am 26. März 2019 hat sich das europäische Parlament in Straßburg mit 348 Für- und nur 274 Gegenstimmen für einen Beschluss der Reform eingesetzt.

Das sollte man Wissen

In dieser Reform enthalten sind die höchst umstrittenen Artikel 11 und 13, die bereits im Vorfeld der Abstimmungen für reichlich Gegenwind gesorgt haben.

Am Samstag, 23. März 2019, gingen alleine in Deutschland weit über 100.000 Menschen gegen eine mögliche Zensur der Meinungsfreiheit im Internet auf die Straße. Andere sprechen sogar von über 200.000 Demo-Teilnehmern. In ganz Europa waren es noch deutlich mehr.

Zuvor hatte es bereits eine Online-Petition gegen die Reform gegeben. Über fünf Millionen Unterschriften hatte diese gesammelt.

Seitens der Politik wurden sowohl Petition, als auch Beschwerde-E-Mails und Demonstrationen heruntergespielt und als manipuliert dargestellt. So äußerten sich insbesondere Abgeordnete der CDU gegen diese Proteste und bezeichneten Kritiker unter anderem als „Bots“ und „von Großkonzernen gekauft“.

Wie schränken Artikel 11 und 13 das Internet ein?

Laut Gesetzestext muss nun jeder Internetnutzer einen Vertrag mit dem Urheber eines jeden Mediums abschließen, um dieses posten oder verbreiten zu dürfen. Das gilt bereits für kurze Textausschnitte, selbst Links zu Nachrichten können davon betroffen sein.

Zusätzlich müssen nun alle Uploads, die von Plattformen online für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden, bereits vor ihrem Upload auf „urheberrechtlich geschützte Werke“ geprüft werden. Da das Wort „Verstoß“ in der Beschreibung der zu prüfenden Inhalte fehlt, betrifft die Regelung alle Fotos, Texte und Videos.

Dies ist, obwohl das Wort in den Artikeln explizit nicht erwähnt wird, nur durch sogenannte Uploadfilter zu erreichen, die den Content vor der Publikation prüfen. Die Inhalt bereitstellenden Plattformen sollen künftig unmittelbar für von Usern hochgeladene Werke haften, sollten diese gegen gültiges Urheberrecht verstoßen.

Sollten die Updloadfilter hingegen ungenau arbeiten und Inhalte blockieren, die nicht gegen Urheberrecht verstoßen, wäre dies indes eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und damit Zensur. Die tadellose Funktion der Filter wird indes von etlichen Wissenschaftlern und Experten in Frage gestellt.

Was passiert nun?

Trotz des positiven Abstimmungsergebnisses des europäischen Parlamentes ist die Reform noch nicht vollständig beschlossene Sache. Im Bundesrat wird es noch einmal eine letzte und endgültige Abstimmung geben. Als wahrscheinlichster Termin dafür wird derzeit der 9. April gehandelt.

Sollte die Reform dort keine Mehrheit finden, könnte diese aufgrund einer Sperrminorität nicht in Kraft treten. Wahrscheinlicher scheint momentan jedoch, dass die EU-Richtlinie auch dort abgenickt wird und somit in Kraft tritt.

Da es sich dabei um eine Richtlinie und noch nicht um ein Gesetz handelt, hätten im Falle der Zustimmung alle Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit, um innerhalb des Rahmens, den die Richtlinie bietet, Gesetze für ihre jeweiligen Länder inhaltlich auszuarbeiten.

Du möchtest mehr zum Thema erfahren? Hier findest du weiterführende Artikel:

Artikel 13: Europaparlament beschließt Urheberrechtsreform
Artikel 13: Das Internet und die Politik – Ein Kommentar

Jonas Walter ist Spielejournalist bei gaming-grounds.de und seit 2010 im eSport-Journalismus aktiv. Nach Beteiligungen an diversen eSport Projekten im redaktionellen Bereich wie MaseTV, ESC Gaming oder Team Vertex ist Gaming-Grounds.de nun die erste eigene Konzeption. Bei Gaming Grounds werden relevante Themen aus dem Gaming- und eSport-Bereich für Videospielbegeisterte aufgegriffen.

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